Nach § 10 des am 01.07.2005 in Kraft getretenen Wertpapierprospektgesetzes (WpPG) sind börsennotierte Unternehmen dazu verpflichtet, mindestens einmal jährlich dem Publikum bestimmte kapitalmarktrelevante Informationen, die sie in den vorausgegangenen zwölf Monaten veröffentlicht oder dem Publikum zur Verfügung gestellt haben, in einem Dokument zusammenzufassen und zugänglich zu machen.
Wir weisen darauf hin, dass die Informationen, auf die verwiesen wird, inzwischen veraltet sein können.
Nachfolgend veröffentlichen wir die nach § 10 WpPG aufzuführenden Informationen für den Zeitraum des Geschäftsjahrs vom 01.04.2007 bis zum 31.03.2008:
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Ad-hoc-Meldungen nach § 15 WpHG
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Meldepflichtige Wertpapiergeschäfte nach § 15 a WpHG
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Meldungen nach § 26 WpHG
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Finanzberichte (Geschäftsbericht, Halbjahresbericht, Zwischenmitteilungen)
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Hauptversammlung
- Sonstiges